Bei Eintritt in den Verein ist eine einmalige Eintrittsgebühr, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird, zu entrichten. 

 Aufnahmegebühr (Jugendliche ausgenommen): EUR 100,00
 Standnutzungsgebühr: EUR 70,00 p.a.
 Mitgliedsbeitrag: EUR 85,00 p.a.
 Ehepaare: EUR 105,00 p.a.
 Jugendliche: EUR 30,00 p.a.

Mit Abgabe des Aufnahmeantrages ist bitte ein Passfoto von der Bewerberin / dem Bewerber dem Vorstand zu übergeben.

Zur Instandhaltung der Schießanlage und des Vereinsgebäude müssen von den Mitgliedern, auf freiwilliger Basis, eine bestimmte Anzahl Arbeitsstunden geleistet werden. Die zu leistenden Arbeitsstunden werden jährlich neu durch den Vorstand festgelegt und bekannt gemacht.
Jedes aktive Vereinsmitglied ist verpflichtet, sich an Arbeitseinsätzen zu beteiligen. Bei Nicht-Beteiligung wird vom Geschäftsführenden Vorstand ein Entgelt festgelegt. Die Höhe des Entgelts und der zu leistenden Stunden ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Vereines und wird jeweils in der Jahreshauptversammlung bekannt gegeben.
Ausgenommen von Arbeitsstunden sind: 
Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr oder aus krankheitsbedingten Gründen.

Zur Information der Bewerberin / des Bewerbers:

Die Schützengesellschaft 1906 stellt grundsätzlich keine Waffenscheine aus. 
Der Vorstand befürwortet lediglich den Antrag eines Mitgliedes zum Erhalt eines Waffenerwerbsscheins, der dann von der Waffenbehörde, die für den Wohnort des jeweiligen Mitgliedes zuständig ist, ausgestellt wird.

Die Behörden machen die Ausstellung des Waffenerwerbsscheins von folgenden Bedingungen abhängig:

1. Der/Die Antragssteller(in) muß mindestens ein ganzes Jahr dem Verein als Mitglied angehören
2. Der/Die Antragssteller(in) muß sich in dieser Zeit regelmäßig am sportlichen Training beteiligen.
3. Sachkundeprüfung gemäß §7 (WaffNeuRegG) vom 11.10.2002 in Verbindung mit §2 (AWaffV).

Antrag auf Mitgliedschaft*

Download
Aufnahmeantrag und Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung und Weitergabe personenbezogener Daten
Mitgliedsantrag PDF (ab 01.03.2023).pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.9 MB

*Der Antrag ist im original Unterschrieben, persönlich im Verein abzugeben.